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Glossar

Um Ihnen die Entscheidung für unser Factoringangebot so leicht und einfach wie nur möglich zu machen, haben wir für Sie eine Liste mit den wichtigsten Fachbegriffen zusammengestellt.

Abtretung
Unter einer Abtretung versteht man die Übertragung einer Forderung von einem abtretenden Gläubiger an einen Abtretungsempfänger. Die Abtretung von Forderungen erfolgt im Factoring regelmäßig im Factoringvertrag zwischen dem Factoringkunden und dem Factor.

Abtretungsvermerk
Der Factoringkunde liefert seine Waren oder Dienstleistungen an seine Debitoren aus und erstellt diesen dafür Rechnungen, auf welchen die Abtretung der Forderung zugunsten des Factors vermerkt ist. Dieser Vermerk verpflichtet den Debitor, auf das vom Factor angegebene Konto zu zahlen.

Ausfallrisiko
Ausfallrisiko ist das Risiko des teilweisen oder vollständigen Forderungsverlustes wegen Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners (Debitors).

Ausfallschutz
Der Factor übernimmt das Ausfallrisiko für angekaufte Forderungen zu neunzig Prozent regresslos (s. auch Delkredere).

Auszahlung
Der Factor zahlt nach Ankauf der Forderungen bis zu 85% des Rechnungsbetrages aus. Die Restsumme (Abzugsquote) dient als Sicherheit und wird unverzüglich nach Zahlung durch den Debitor oder Eintritt des Delkrederefalles vom Factor überwiesen.

Bestand der Forderung
Factoringkunden verkaufen ihre Forderungen gegen ihre Debitoren an Factoringinstitute. Da diese das zugrunde liegende Geschäft zwischen den Parteien und zu den Forderungen nicht näher kennen können, übernehmen Factoringkunden regelmäßig die Haftung für die Verität, also für den rechtlichen Bestand der Forderung und haben dem Factor dafür einzustehen, dass die veräußerten Forderungen tatsächlich bestehen und keine oder nur bekannte Mängeleinreden gegen die Forderungen geltend gemacht werden können. Diese Bestandshaftung ist streng zu trennen von der Haftung für die Bonität des Debitors.

Bonität
Kreditwürdigkeit von natürlichen oder juristischen Person. Sie ist wichtige Basis für die Entscheidung, jemandem Kredit einzuräumen, und mitentscheidend für die Höhe der Factoringgebühr.

Bonitätsbeurteilung
Die Einschätzung zur Bonität erfolgt entweder durch einen Finanzgeber, wie einem Factor selbst oder durch eine Rating-Agentur. Hinweise über die Kreditwürdigkeit geben auch Auskünfte von Wirtschaftsauskunfteien oder eine Bankauskunft.

Debitor
Als Debitor bezeichnet man den Schuldner von Geld oder Ware. Im Factoring wird der Begriff für den Abnehmer des Factoringkunden verwendet.

Debitorenbenachrichtigung
Der Debitor wird entweder durch den Factor selbst oder den Factoringkunden über die Abtretung der Forderungen an den Factor informiert. In der Benachrichtigung wird der Debitor zugleich regelmäßig aufgefordert, künftig nur noch direkt an den Factor zu zahlen.

Debitorenbuchhaltung
Die Überwachung und Buchung der Zahlungseingänge der Debitoren zugunsten des Factoringkunden im Rahmen des Factoringvertrages.

Debitorenlimit
Höchstbetrag, bis zu dem der Factor das Ausfallrisiko für einen Debitor übernimmt. Die Beurteilung des Limits erfolgt nach bank- und kreditversicherungsüblichen Kriterien.

Debitorenmanagement
Zum Debitorenmanagement gehören die Debitorenbuchhaltung, das Mahn- und Inkassowesen sowie regelmäßige Bonitätsprüfung der Debitoren. Die Übernahme des Debitorenmanagements gehört zum Service des Factors für seinen Factoringkunden.

Delkredere
Die Haftung des Factors für teilweisen oder vollständigen Forderungsverlust wegen Zahlungsunfähigkeit des Debitors.

Delkrederefall
Der Delkrederefall tritt bei dauerhafter Zahlungsunfähigkeit des Debitors (Insolvenz) ein.

Exportfactoring
Factoring für grenzüberschreitende Waren- und Dienstleistungsgeschäfte, bei denen Unternehmen (Exporteure) Leistungen eines deutschen Factors in Anspruch nehmen. Dieser wickelt das Geschäft entweder direkt oder unter Einschaltung eines Korrespondenzpartners in den jeweiligen Ländern ab.

Factor
Anbieter der komplexen Finanzdienstleistung Factoring.

Factorabilität
Die Eignung von Forderungen für einen Ankauf im Factoring ohne einseitiges Risiko für den Factor. Voraussetzung ist das Vorliegen einer vollständig erbrachten Lieferung oder Leistung, deren wertmäßiger Bestand nicht nachträglich gefährdet ist.

Factoring
Kauf von Geldforderungen aus Warenlieferungen oder Dienstleistungen. Factoring dient der Umsatzfinanzierung und dem Schutz vor Forderungsausfällen. Ein effizientes Debitorenmanagement gehört ebenfalls zum Factoring.

Factoringgebühr
Preis für die Übernahme des Ausfallrisikos und des Debitorenmanagements. Die Höhe richtet sich nach dem Risiko und dem Arbeitsaufwand (siehe auch Kosten des Factorings).

Finanzierungskosten
Zinsentgelt für den Zeitraum der Kapitalüberlassung bis zum Eingang der Debitorenzahlung bzw. einem vertraglich festgelegten Zeitpunkt (siehe auch Kosten des Factorings).

Finanzierungsrahmen
Summe, die unter Beachtung des Factoringvertrages dem Factoringkunden zur Verfügung gestellt wird.

Forderung
Als Forderung bezeichnet man juristisch einen schuldrechtlichen Anspruch. In der Bilanz eines Unternehmens sind dies die ausstehenden Gelder aus offenen Lieferungen von Waren und/oder der Erbringung von Dienstleistungen.

Forderungsausfall
Wenn ein Debitor seine Rechnungen nicht begleicht und eine Vollstreckung in das Vermögen des Debitors erfolglos ist.

Full-Service Factoring
Entspricht dem Standard-Factoring und umfasst neben der umsatzkongruenten Finanzierung der angekauften Forderungen auch die Absicherung des Risikos des Forderungsausfalls (Delkredererisiko) des Factoringkunden sowie eine Entlastung beim Debitorenmanagement, welches vom Factor übernommen wird.

Globalzession
Abtretung sämtlicher gegenwärtiger und zukünftiger Forderungen.

Konzentrationsklausel
Die Konzentrationsklausel bestimmt die maximal zulässige Höhe des Forderungsbestandes eines Debitors im Verhältnis zum Gesamtbestand der Forderungen eines Factoringkunden.

Kosten des Factorings
Die Kosten setzen sich aus den Zinsen für die Finanzierung der Forderungen und der Factoringgebühr zusammen. Zusätzlich können z.B. für die Prüfung der Bonität der Debitoren weitere Kosten des Factorings entstehen.

Kreditversicherung
Der Abschluss einer Kreditversicherung dient dazu, sich vor Ausfallrisiken zu schützen. Eine Kreditversicherung übernimmt das Ausfallrisiko nicht zu hundert Prozent.

Mahnwesen
Das Mahnwesen erfasst und verwaltet die offenen, fälligen Forderungen eines Unternehmens gegenüber seinen Debitoren.

Offene-Posten-Liste
Die Offene-Posten-Liste („OP-Liste“) stellt eine Übersicht über gestellte, indes noch nicht bezahlte Rechnungen eines Unternehmens dar. Sie listet die Fälligkeitsdaten jeder einzelnen Rechnung auf.

Offenes Factoring
Bei dieser in Deutschland vorherrschenden Form des Factorings werden die Debitoren über die Zusammenarbeit mit dem Factor durch den Factoringkunden informiert.

Sicherheitseinbehalt
Der Sicherheitseinbehalt dient dem Factor als Ausgleich von möglichen vereinbarten Rabatten, Skonti oder eventuellen Einreden wegen Mängeln bzgl. der abgetretenen Forderungen. Meist beträgt der Sicherheitseinbehalt zwischen 15 % und 20 % der angekauften Forderungen und wird bei Fälligkeit an den Factoringkunden ausbezahlt.

Warenstreit
Mit Warenstreit/Mängeln werden Fehler einer gelieferten Ware oder einer Dienstleistung bezeichnet. Mängel können den Debitoren berechtigen, die von dem Factoringkunden an ihn gestellte Rechnung insgesamt oder in Teilen nicht erfüllen zu müssen.